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Zur Überwachung technischer Schutzrechte
Durch geeignete Überwachungen können Verletzungshandlungen
Dritter frühzeitig erfasst und das eigene Risiko, Schutzrechte
Dritter unwissentlich zu verletzen, gemindert werden. Hierzu bieten
sich insbesondere folgende Überwachungen an:
Sachgebietsüberwachungen dienen der kontinuierlichen und möglichst
zeitnahen Erfassung aller neu veröffentlichten Schutzrechte
eines bestimmten technischen Sachgebiets. Dieses Sachgebiet wird
dabei anhand der einschlägigen IPC-Klassen definiert. Mit
einer regelmäßigen Namensüberwachung werden demgegenüber
alle neu veröffentlichten Schutzrechte eines bestimmten Anmelders
bzw. Inhabers ermittelt. Zweckmäßigerweise wählt
man eine Kombination beider Möglichkeiten, um insbesondere
auch solche Schutzrechte von Konkurrenten zu erfassen, die in einer
nicht überwachten Sachgebietsklasse eingeordnet sind. Die
ermittelten Schutzrechte teilen wir auf Wunsch wöchentlich,
zweiwöchentlich oder monatlich mit, wobei das Aktenzeichen,
der Inhaber, der Titel sowie ggf. der Anspruch 1, die Zeichnung
und/oder die Zusammenfassung angegeben werden. Im Anschluss an
diese Information können natürlich auch die kompletten
Schriften beschafft werden. Die mit der Einrichtung einer Sachgebiets-
oder Namensüberwachung verbundenen Kosten belaufen sich im
Regelfall auf € 250,--. Daneben entstehen im Zusammenhang
mit der Beschaffung und Übersendung einschlägiger Schutzrechte
Kosten von unter € 2,-- pro Dokument.
Bei der Rechtsstandsüberwachung wird monatlich der aktuelle
Rechtsstand von deutschen oder europäischen Patentanmeldungen überprüft,
so dass jede relevante Änderung (etwa die Erteilung eines
störenden Schutzrechts) zeitnah erfasst wird. Auf Wunsch können
auch Kopien von Aktenteilen der überwachten Schutzrechte im
Wege der Akteneinsicht beschafft werden. Die mit einer Rechtsstandsüberwachung
verbundenen Kosten belaufen sich auf einen halbjährlichen
Grundbetrag von € 50,--. Daneben fallen pro Akteneinsicht
Gebühren in Höhe von € 60,-- und Kopierauslagen
in Höhe von € 0,50 pro Seite an.
Unsere Überwachungen werden mit der erforderlichen Sorgfalt
durchgeführt. Zur Mitarbeit herangezogene Dritter werden gewissenhaft
ausgewählt und regelmäßig durch Kontrollen überwacht.
Da jedoch die zur Überwachung benutzten amtlichen Unterlagen
manchmal nicht vollständig oder nicht richtig geordnet sind
bzw. die verwendeten Datenbanken Fehler aufweisen können und
da ferner angesichts des großen Umfanges des durchzusehenden
Materiales und der bei Überwachungen vielfach auftretenden
Schwierigkeiten gelegentliche Irrtümer nicht auszuschließen
sind, kann eine Haftung für die Richtigkeit
des Ergebnisses der Überwachungen nicht übernommen werden.
Stand 09/06
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