Zur Überwachung technischer Schutzrechte

Durch geeignete Überwachungen können Verletzungshandlungen Dritter frühzeitig erfasst und das eigene Risiko, Schutzrechte Dritter unwissentlich zu verletzen, gemindert werden. Hierzu bieten sich insbesondere folgende Überwachungen an:

Sachgebietsüberwachungen dienen der kontinuierlichen und möglichst zeitnahen Erfassung aller neu veröffentlichten Schutzrechte eines bestimmten technischen Sachgebiets. Dieses Sachgebiet wird dabei anhand der einschlägigen IPC-Klassen definiert. Mit einer regelmäßigen Namensüberwachung werden demgegenüber alle neu veröffentlichten Schutzrechte eines bestimmten Anmelders bzw. Inhabers ermittelt. Zweckmäßigerweise wählt man eine Kombination beider Möglichkeiten, um insbesondere auch solche Schutzrechte von Konkurrenten zu erfassen, die in einer nicht überwachten Sachgebietsklasse eingeordnet sind. Die ermittelten Schutzrechte teilen wir auf Wunsch wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich mit, wobei das Aktenzeichen, der Inhaber, der Titel sowie ggf. der Anspruch 1, die Zeichnung und/oder die Zusammenfassung angegeben werden. Im Anschluss an diese Information können natürlich auch die kompletten Schriften beschafft werden. Die mit der Einrichtung einer Sachgebiets- oder Namensüberwachung verbundenen Kosten belaufen sich im Regelfall auf € 250,--. Daneben entstehen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Übersendung einschlägiger Schutzrechte Kosten von unter € 2,-- pro Dokument.

Bei der Rechtsstandsüberwachung wird monatlich der aktuelle Rechtsstand von deutschen oder europäischen Patentanmeldungen überprüft, so dass jede relevante Änderung (etwa die Erteilung eines störenden Schutzrechts) zeitnah erfasst wird. Auf Wunsch können auch Kopien von Aktenteilen der überwachten Schutzrechte im Wege der Akteneinsicht beschafft werden. Die mit einer Rechtsstandsüberwachung verbundenen Kosten belaufen sich auf einen halbjährlichen Grundbetrag von € 50,--. Daneben fallen pro Akteneinsicht Gebühren in Höhe von € 60,-- und Kopierauslagen in Höhe von € 0,50 pro Seite an.

Unsere Überwachungen werden mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt. Zur Mitarbeit herangezogene Dritter werden gewissenhaft ausgewählt und regelmäßig durch Kontrollen überwacht. Da jedoch die zur Überwachung benutzten amtlichen Unterlagen manchmal nicht vollständig oder nicht richtig geordnet sind bzw. die verwendeten Datenbanken Fehler aufweisen können und da ferner angesichts des großen Umfanges des durchzusehenden Materiales und der bei Überwachungen vielfach auftretenden Schwierigkeiten gelegentliche Irrtümer nicht auszuschließen sind, kann eine Haftung für die Richtigkeit des Ergebnisses der Überwachungen nicht übernommen werden.

Stand 09/06