Zur Marken-Überwachung

Im patentamtlichen Eintragungsverfahren einer deutschen oder europäischen Marke sowie im deutschen Schutzbewilligungsverfahren einer internationalen Marke wird nicht geprüft, ob für einen Dritten bereits ein identisches oder ähnliches Zeichen eingetragen ist. Auch bei Handelsregister-Eintragungen wird nicht darauf geachtet, ob außerhalb des jeweiligen Registerbezirks ältere Firmen- oder Markenrechte Dritter der beantragten Registrierung entgegenstehen.

Es bleibt daher den Inhabern von Marken- und Firmenrechten selbst überlassen, die einschlägigen Neuanmeldungen Dritter zu ermitteln, um ihre älteren Rechte geltend zu machen und damit eine Schwächung der eigenen Rechtsposition zu verhindern.

Dabei ist das frühzeitige Erfassen von kollidierenden Anmeldungen bzw. Eintragungen Dritter allein deswegen sehr ratsam, weil es aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen im Laufe der Zeit immer schwieriger (d.h. risikoreicher sowie zeit- und kostenintensiver) wird, Dritte zur Aufgabe ihrer bereits in Benutzung genommenen Marken bzw. Firmennamen zu bewegen. So ist es etwa nach Ablauf der nur dreimonatigen Widerspruchsfrist ab Veröffentlichung neu angemeldeter Marken nur noch durch gerichtliche Klage möglich, die Löschung eines störenden Drittzeichens zu erwirken (innerhalb der Dreimonatsfrist wäre dies mittels eines einfachen Antrages beim Patentamt völlig risikolos und zu geringen Kosten möglich).

Es ist daher dringend zu empfehlen, wenigstens die einschlägigen Veröffentlichungen des deutschen Patent- und Markenamts, des europäischen Harmonisierungsamtes sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum zu überwachen. Die mit einer solchen deutschen Markenüberwachung verbundenen Kosten betragen € 175,-- zzgl. MWSt. pro überwachter Marke jährlich.

Eine darüber hinaus gehende Überwachung aller nationalen europäischen und außereuropäischen Markenregister ist empfehlenswert, soweit die eigenen Markenrechte nicht nur hierzulande verteidigt und durchgesetzt werden sollen. Die mit einer solchen ergänzenden europäischen Markenüberwachung verbundenen Kosten betragen € 350,-- pro Jahr, jene einer ergänzenden weltweiten Überwachung € 500,--, jeweils zzgl. MWSt.

Die regelmäßige Überprüfung des Bundes-Firmenverzeichnisses, der Gelben Seiten sowie der Telekom-Telefonbücher auf einschlägige Firmen-Neugründungen Dritter (sog. Firmennamen-Überwachung) ist mit Jahreskosten von € 250,-- zzgl. MWSt. verbunden.

Stand 10/08